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AML-Richtlinie / Richtlinie zur Geldwäscheprävention

Nordsee-Investment GmbH, Spadener Straße 1, 27580 Bremerhaven, Deutschland. Stand: 28. August 2026.
Diese Richtlinie beantwortet die von Finanzinstituten angeforderten AML-Prüffragen für den Handel mit hochwertigen Gütern.

1. Zweck, Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

Diese Richtlinie beschreibt die internen Maßnahmen der Nordsee-Investment GmbH zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug und sonstigem Missbrauch der Geschäftsbeziehung.
Sie gilt für alle Geschäftsbereiche der Nordsee-Investment GmbH, insbesondere für den Handel mit Baumaterialien, Ausrüstungen und Baumaschinen, für Import- und Exportgeschäfte sowie für damit verbundene Logistik- und Handelsleistungen. Die Richtlinie findet Anwendung sowohl auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden (B2B) als auch mit Privatkunden (B2C), einschließlich Online-Checkout, individueller Angebote, internationaler Lieferungen und Lieferantenbeziehungen.
Verantwortlich für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die Geschäftsführung. Mitarbeitende und beauftragte Dienstleister, die Bestellungen, Angebote, Zahlungen, Lieferungen oder Kundenkommunikation bearbeiten, sind verpflichtet, Auffälligkeiten unverzüglich an die Geschäftsführung weiterzuleiten.

2. Risikobasierter Ansatz

Die Nordsee-Investment GmbH bewertet Kunden, Lieferanten, Waren, Zahlungsarten, Lieferwege und Zielländer nach einem risikobasierten Ansatz.
Zu den maßgeblichen Kriterien gehören insbesondere:
- Warenwert und Art der gehandelten Güter,
- verwendete Zahlungsarten,
- Herkunft und Ziel der Ware,
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vertragspartners,
- wirtschaftlich Berechtigte,
- Plausibilität des angegebenen Geschäftszwecks,
- Sanktions- und Embargorisiken sowie
- ungewöhnliche Abweichungen vom normalen Handelsablauf.
Erhöhte Aufmerksamkeit gilt insbesondere:
- hochpreisigen Maschinen und Ausrüstungen,
- Exportgeschäften und Dreiecksgeschäften,
- kurzfristigen Änderungen von Zahlungs- oder Lieferdaten,
- Zahlungen durch Dritte ohne erkennbaren wirtschaftlichen Grund,
- Lieferungen in Hochrisiko- oder Sanktionsregionen sowie
- Transaktionen ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Zweck.

3. Kundensorgfalt und Kundenidentifizierung

Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung einer risikobehafteten Transaktion werden Kunden in angemessenem Umfang identifiziert und geprüft.
Bei Privatkunden können insbesondere folgende Daten erhoben werden:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie ein amtliches Ausweisdokument.
Bei Unternehmen werden insbesondere geprüft:
- Firma, Rechtsform und Sitz,
- Registerdaten,
- vertretungsberechtigte Personen,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- wirtschaftlich Berechtigte sowie der nachvollziehbare Geschäftszweck.
Die Identifizierung erfolgt spätestens vor Ausführung einer Bestellung. Bei erhöhtem Risiko werden zusätzliche Informationen eingeholt, zum Beispiel zur Mittelherkunft, zum Endverwender oder zu Exportgenehmigungen.
Bei Online-Checkout-Geschäften werden Bestell-, Zahlungs-, Rechnungs- und Lieferdaten auf Plausibilität geprüft. Stimmen diese nicht überein, wird eine manuelle Prüfung durchgeführt.

4. Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung

Eine Geschäftsbeziehung wird abgelehnt oder beendet, wenn die Identität des Kunden oder wirtschaftlich Berechtigten nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Abgelehnt werden Geschäfte mit Risikofaktoren bezüglich Sanktionen, Embargos oder Exportkontrollen. Ebenfalls erfolgt eine Ablehnung bei:
- unplausibler Mittelherkunft,
- Zahlungen durch unbekannte Dritte,
- ungewöhnlicher Überzahlung,
- Verwendung anonymer Zahlungsmittel,
- Weigerung, erforderliche Nachweise bereitzustellen.
Bei Verdacht auf Geldwäsche oder sonstige Straftaten wird die Transaktion gestoppt, bis eine interne Prüfung abgeschlossen ist.

5. Transaktionsüberwachung und Meldewesen

Transaktionen werden laufend auf Auffälligkeiten geprüft. Dies umfasst Bestellwerte, Zahlungswege, Lieferadressen und Zielländer. Bei Verdacht wird die Geschäftsführung informiert und die Transaktion zurückgestellt. Soweit gesetzlich gefordert, erfolgt eine Meldung an die FIU über goAML.
6. Bargeldpolitik
Die Nordsee-Investment GmbH verfolgt eine restriktive Bargeldpolitik zur Minimierung von Geldwäschegefahren. Barzahlungen sind grundsätzlich nur in gesetzlich zulässigem Rahmen und unter strikter Einhaltung der Identifizierungspflichten möglich. Ab festgelegten Schwellenwerten werden Barzahlungen abgelehnt und auf bargeldlose Zahlungswege verwiesen.
7. Lieferantenprüfung und Beschaffung aus Risikoregionen
Es findet eine sorgfältige Prüfung aller Lieferanten statt. Insbesondere bei Beschaffungen aus geografischen Risikoregionen oder bei komplexen Lieferketten werden vertiefte Prüfungen hinsichtlich Seriosität und Sanktionstreue durchgeführt, um illegale Warenströme auszuschließen.
8. Dokumentation und Aufbewahrung
Sämtliche Identifizierungsunterlagen, Transaktionsbelege und Prüfungsergebnisse werden gesichert dokumentiert. Diese Unterlagen werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 5 bis 10 Jahre) gespeichert, um sie im Bedarfsfall den Aufsichtsbehörden vorlegen zu können.
9. Schulung, Kontrolle und Aktualisierung
Alle relevanten Mitarbeitenden werden regelmäßig zu AML-Standards geschult. Die internen Prozesse werden stetig kontrolliert und bei Änderungen der Gesetzeslage oder des Risikoprofils unverzüglich aktualisiert.
Quellen und regulatorische Orientierung
Diese Richtlinie orientiert sich am Geldwäschegesetz (GwG), den Leitlinien der BaFin sowie den geltenden EU-Verordnungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung.

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