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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Nordsee‑Invest GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Geschäftspartnern („Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Nordsee‑Invest GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

2 Vertragspartner, Leistungsumfang

 

2.1 Vertragspartner ist die Nordsee‑Invest GmbH, Weserstr. 85, 27572 Bremerhaven, Deutschland.
2.2 Die Nordsee‑Invest GmbH bietet unter anderem Leistungen in den Bereichen Korrosionsschutz, Schweißarbeiten, Immobilienhandel und Projektentwicklung an.
2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen, Auftragsbestätigungen, Angeboten oder Leistungsbeschreibungen.

 

3 Angebot und Vertragsschluss

 

3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch (i) Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder (ii) Unterzeichnung eines Vertragsdokuments durch beide Parteien oder (iii) schriftliche Auftragsbestätigung durch die Nordsee‑Invest GmbH.
3.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

4 Preise und Zahlung

 

4.1 Preise gelten ab Werk bzw. ab Objekt oder ab Projektort, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht anders vereinbart.
4.2 Verbindlich vereinbarte Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§â€¯288 BGB) ohne gesonderte Mahnung. Weitere Kosten einer Inkassoverfolgung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5 Leistungszeit, Liefer‑/Ausführungsort

 

5.1 Leistungszeit oder Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Der Ausführungsort richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung oder – bei Ausführung vor Ort – nach der im Angebot genannten Adresse.

 

6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zufahrten, Genehmigungen, Zugänge und Sicherheitsmaßnahmen fristgerecht zur Verfügung.
6.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Leistungsfristen angemessen und entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

7 Geheimhaltung und Schutzrechte

 

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
7.2 Der Auftraggeber sichert der Nordsee‑Invest GmbH die notwendigen Nutzungsrechte an Unterlagen (z. B. Pläne, Genehmigungen) zu – soweit erforderlich zur Leistungserbringung.

 

8 Gewährleistung, Mängelansprüche

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8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
8.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.3 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet die Nordsee‑Invest GmbH nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen – soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Nordsee‑Invest GmbH vorliegt.

 

9 Haftung

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9.1 Die Nordsee‑Invest GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingender gesetzlicher Vorschrift (z. B. Produkthaftung).
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Nordsee‑Invest GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf typischen und vorhersehbaren Schaden – die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, die nicht am Gegenstand der Lieferung entstanden sind, ist ausgeschlossen.

 

10 Eigentumsvorbehalt

 

10.1 Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt das Eigentum an den gelieferten Werkleistungen oder Materialien bei der Nordsee‑Invest GmbH.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

 

11 Schlussbestimmungen

 

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremerhaven.

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Nordsee-Invest GmbH

Weserstr. 85

27572 Bremerhaven 

Telefon: +49 471 41880-224

Telefax: +49 471 41880-223

Email: info@nordsee-investment-service.com​

Internet: www.nordsee-investment-service.com

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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:

Christian Alberto Gabe Wussler

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eingetragen im Handelsregister beim:

Amtsgericht Bremen

HRB 33052

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